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Arbeitspaket 1

Voraussetzung für eine genehmigungsrechtliche Implementierung

Arbeitspaketkoordinator: Frederik Zumkeller (Regierung von Unterfranken; RUF)

In den ersten zwei Monaten des Vorhabens wird eine operative Arbeitsgruppe aus den zuständigen örtlichen Genehmigungs- und Fachbehörden unter Einbeziehung der Fachexpertise Dritter etabliert. Neben dem Sachgebiet Wasserwirtschaft der Regierung von Unterfranken sind folgende Stakeholder in diese Arbeitsgruppe einzubinden:

  • Berührte Sachgebiete der Regierung von Unterfranken (Rechtsfragen, Gesundheit, Ernährung und Landwirtschaft)
  • Sachgebiet Planungs- und Wasserrecht, Bauförderung der Stadt Schweinfurt
  • Arbeitsbereich Wasserrecht des Landratsamts Schweinfurt
  • Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
  • Bereich Ernährung und Landwirtschaft der Regierung von Unterfranken
  • Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
  • Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt und Kitzingen
  • Stadtentwässerung Schweinfurt

Da in dem Projekt die Bewässerung von städtischem Grün und landwirtschaftlichen Flächen betrachtet wird, sind bei der Beurteilung genehmigungsrechtlicher Fragestellungen neben dem Fachsachgebiet der Regierung auch zuständige weitere Fachstellen, wie die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau sowie für die lokale Ebene die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt und Kitzingen zu beteiligen. Auch gesundheitliche Aspekte können einen Einfluss auf die Genehmigungspraxis von Nutzwasser haben, das aus gereinigtem Klarwasser gewonnen wird. Dieser Belang kann vom zuständigen Fachsachgebiet der Regierung unter Einbindung der örtlichen Gesundheitsverwaltung abgedeckt werden. Schließlich ist noch die Stadtentwässerung Schweinfurt in die Arbeitsgruppe einzubinden, weil auf deren Kläranlage im Zuge des Projekts Nutzwasser erzeugt und dessen Anwendbarkeit für die Bewässerung im Maßstab eines Reallabors getestet werden soll. Für eine zukünftige Bereitstellung und Verteilung von Nutzwasser muss die Satzung des Entwässerungsbetriebs an den zu entwickelnden genehmigungsrechtlichen Rahmen angepasst werden.