Zum Inhalte springen

Ressourcen

Auf ­­­­dieser Seite ist eine Auswahl themenrelevanter Fachpublikationen, Beiträge, Regelwerke oder Richtlinien von externen Autoren/Instituten zusammengestellt.

2022

EU Komission: Bekanntmachung der Kommission - Leitlinien zur Anwendung der Verordnung 2020/741 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung (2022/C 298/01)

EU Komission: Bekanntmachung der Kommission - Leitlinien zur Anwendung der Verordnung 2020/741 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung (2022/C 298/01)

Neue Verordnung zur Wiederverwendung von Wasser ab 2023 (EU Kommission 2022):
Um die Sicherheit aufbereiteten Wassers zu gewährleisten, legt die Verordnung über die WasserwiederverwendungDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenDE••• Mindestanforderungen an die Wasserqualität, das Risikomanagement und die Überwachung fest. Sie gilt ab Juni 2023.

Auch der jüngste Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über Industrieemissionen fördert einen effizienteren Wasserverbrauch, und zwar in allen industriellen Prozessen. Die Kommission ist zudem dabei, die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser zu überarbeitenDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN•••. Auch dieser Vorschlag wird darauf abzielen, die Wiederverwendung von Wasser zu erleichtern.

Zu den Leitlinien

2020

Europäische Kommission: Verordnung (EU) 2020/741 des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2020 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung

Europäische Kommission: Verordnung (EU) 2020/741 des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2020 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung

Die Verordnung (EU) 2020/741 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2020 über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung trat am 26. Juni 2020 in Kraft. Am 26. Juni 2023 wird sie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union - und damit auch in Deutschland - ihre Gültigkeit erlangen (UBA 2021).

Die Verordnung soll die Wasserknappheit in der Europäischen Union in Folge des Klimawandels durch Wasserwiederverwendung für die landwirtschaftliche Bewässerung verringern und den Mitgliedstaaten die Umsetzung mit einheitlichen Vorgaben erleichtern. Ziel ist ein hohes Schutzniveau für die Umwelt und für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Förderung der Kreislaufwirtschaft (UBA 2021).

Zur Verordnung