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Arbeitspaket 7

Übergeordneter Stakeholderprozess

Arbeitspaketkoordinator: Prof. Dr.-Ing. Jörg E. Drewes (Technische Universität München; TUM), Dr. Daphne Keilmann-Gondhalekar (TUM)

Maßgeblich für die soziale nachhaltige Umsetzung des hier beschriebenen Vorhabens ist, ein partizipativer, intensiver und iterativer Stakeholderprozess. Das Ziel des Stakeholderprozesses ist es, die relevanten Interessensgruppen mit dem State-of-the-Art vertraut zu gestalten, den Prozess der Entscheidungsfindung transparent zu machen, Akzeptanz des neuartigen Lösungsansatzes zu etablieren und die Mitgestaltung dessen Umsetzung zu ermöglichen („co-creation“). Die Einbettung dieser Interessensgruppen in einen strukturierten Wissens- und Erfahrungsaustausch wird die nachhaltige Umsetzung stützen („co-implementation“) und die Entwicklung neuen Wissens beschleunigen. Hier wird das Vorhaben als Teil eines systemischen sozio-technischen Transformationsprozesses verstanden, dessen Umsetzung von einer breiten Palette an systemischen Stellschrauben abhängig ist. Diese werden unter der Leitfrage: „Unter welchen Randbedingungen lässt sich ein solcher Ansatz in den Fallstudien des Vorhabens aber auch anderen Städten in Deutschland und anderen relevanten Kontexten umsetzen?“ durch die systematische Strukturierung, Durchführung und Überwachung des Stakeholderprozesses erfasst („co-learning“).
Der Stakeholderprozess wird auch die Selbstreflexion des gesamten Vorhabens einschließen indem es die Projektpartner auch als Stakeholder versteht, um die Übertragbarkeit der Ergebnisse des Vorhabens zu unterstützen. Um die Transformation zu einer Kreislaufwirtschaft als übergeordnetes Ziel des Bundesministerium für Bildung und Forschung und der EU zu unterstützen werden durch den Stakeholderprozess auch systematisch „business opportunities“ identifiziert und „business plans“ (siehe Arbeitspaket 6) dafür entworfen. Dies wird das Potential für innovative Geschäftsmodelle maximal ausschöpfen („co-ownership“).